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Release-Metadaten 2026: ISRC, UPC/EAN und ISWC vergeben, in Dateien schreiben und prüfen – Schritt für Schritt

Release-Metadaten 2026: ISRC, UPC/EAN und ISWC vergeben, in Dateien schreiben und prüfen – Schritt für Schritt
Inhalt
  1. Drei Codes für drei verschiedene Dinge
  2. Schritt 1: ISRCs selbst vergeben oder vergeben lassen
  3. Schritt 2: Für jede Fassung entscheiden, ob ein neuer ISRC fällig ist
  4. Schritt 3: Zu jedem ISRC die Referenzdaten festhalten
  5. Schritt 4: Einen UPC oder EAN für das Release
  6. Schritt 5: Die ISWC über die Werkanmeldung
  7. Schritt 6: Den ISRC in die Dateien schreiben
  8. Schritt 7: Die Codes vor dem Upload prüfen
  9. Quellen

Streamingdienste, Vertriebe und Verwertungsgesellschaften erkennen eine Aufnahme nicht am Titel, sondern an ihrem Code. Laut ISRC-Handbuch verlangen viele Onlinedienste einen ISRC, und Verwertungsgesellschaften, die Rechte an Aufnahmen wahrnehmen, brauchen ihn in der Regel, um Einnahmen aus Radio und öffentlicher Wiedergabe zu verteilen. Zu einem Release gehören drei Arten von Codes, die drei verschiedene Dinge kennzeichnen: der ISRC die Aufnahme, der UPC oder EAN das Release als Produkt und die ISWC das Musikwerk.

Die Anleitung folgt dem ISRC-Handbuch der IFPI (4. Ausgabe, 2021), dem GTIN Management Standard von GS1 und den Angaben der ISWC-Stelle. Eine Messung zeigt, wo ffmpeg einen ISRC beim Kodieren tatsächlich ablegt, denn nicht jedes Feld mit dem Namen ISRC enthält auch den ISRC. Zum Schluss werden die Codes mit dem ISRC-, UPC/EAN- und ISWC-Prüfer und der Abfrage in MusicBrainz kontrolliert.

Zweispaltiges Schema nach Anhang A des ISRC-Handbuchs: Links sieben Fälle, in denen der ISRC gleich bleibt, etwa eine andere Kodierung, eine Hi-Res-Fassung, Streaming statt Verkauf oder ein unveränderter Titel auf einer Compilation. Rechts sieben Fälle mit neuem ISRC, etwa Remix, Edit, Extended Version, Live-Fassung, Musikvideo, Instrumental und ein eigener Atmos-Mix. Darunter die Grenzfälle Remaster und geänderte Länge
Neuer ISRC oder derselbe: die Regeln aus Anhang A des ISRC-Handbuchs.

Drei Codes für drei verschiedene Dinge

Code kennzeichnet vergibt Aufbau
ISRC eine Aufnahme, also eine Tonaufnahme oder ein Musikvideo der Inhaber der Rechte an der Aufnahme mit einem Präfix der ISRC-Agentur oder ein beauftragter ISRC-Manager 12 Zeichen: Präfix (5), Bezugsjahr (2), Laufnummer (5), ohne Prüfziffer
UPC-A oder EAN-13 das Release als Produkt, etwa eine Single, ein Album oder eine Vinyl-Ausgabe der Markeninhaber mit einem GS1-Firmenpräfix 12 oder 13 Ziffern mit Prüfziffer nach GS1; ein UPC-A mit vorangestellter Null ist derselbe EAN-13
ISWC das Musikwerk, also die Komposition samt Text eine ISWC-Registrierungsstelle, erreichbar über die Verwertungsgesellschaft T, neun Ziffern und eine Prüfziffer

Die Codes hängen zusammen, ersetzen sich aber nicht. Ein Werk kann viele Aufnahmen haben: Eine Coverversion bekommt einen eigenen ISRC und gehört trotzdem zum selben Werk. Eine Aufnahme wiederum kann auf vielen Releases erscheinen und behält dort ihren ISRC; welches Release gemeint ist, zeigt laut Handbuch der Produktcode.

Schritt 1: ISRCs selbst vergeben oder vergeben lassen

Einen ISRC vergibt nach dem Handbuch der Inhaber der Rechte an der Aufnahme oder ihr langfristiger exklusiver Lizenznehmer. Das Präfix dafür teilt die ISRC-Agentur des jeweiligen Landes zu, laut IFPI streng fortlaufend, eigene Wunschzeichen gibt es also nicht. In Deutschland ist das nach der Agenturliste der IFPI der BVMI, in Österreich die LSG, in der Schweiz IFPI Switzerland und in Polen ZPAV. Zum Präfix gehört ein Bereich von Laufnummern; das Handbuch nennt als Beispiel für unabhängige Musikschaffende den Bereich 23800 bis 23899. Laufnummern werden der Reihe nach vergeben und innerhalb eines Kalenderjahres nie doppelt.

Ohne eigenes Präfix übernimmt ein ISRC-Manager die Vergabe. Das sind laut Handbuch oft digitale Aggregatoren und Vertriebe, aber auch kleine Studios, die ISRCs neben Aufnahme, Mix und Mastering anbieten. Ein ISRC-Manager braucht dafür ein eigenes, ausdrücklich für diese Rolle zugeteiltes Präfix, vergibt ISRCs nur im Auftrag des Rechteinhabers und nur an Aufnahmen, die noch keinen haben. Die Codes gehen an den Rechteinhaber, der sie von da an überall verwendet.

Händler, Streamingdienste und Sender vergeben keine ISRCs: Wer eine Aufnahme zum Verkauf, zum Streamen oder zum Senden erhält, verwendet laut Handbuch den ISRC des Rechteinhabers. Gedruckt oder angezeigt wird der Code mit vorangestelltem „ISRC“ und drei Bindestrichen, etwa ISRC AA-6Q7-20-00047; Bindestriche und Vorsatz gehören nicht zum Code.

Schritt 2: Für jede Fassung entscheiden, ob ein neuer ISRC fällig ist

Die Grundregel steht in Abschnitt 4.1 des Handbuchs: Jede eigenständige Aufnahme bekommt genau einen ISRC, und jeder ISRC gehört zu genau einer Aufnahme. Ob eine Fassung eine eigene Aufnahme ist, entscheidet laut Anhang A.7 der kreative Eingriff. Das Schema oben fasst die Fälle zusammen; drei davon kommen in der Produktion besonders oft vor:

  • Remaster: Ein neuer ISRC ist nur fällig, wenn beim Remastering kreativ in die Aufnahme eingegriffen wird. Eine einfache Pegeländerung, EQ oder Kompression gleichmäßig über die ganze Aufnahme, Entrauschen, Samplerate-Wandlung oder Dithering mit unveränderten Einstellungen zählen nicht dazu.
  • Länge: Werden Strophen oder Refrains entfernt oder ergänzt, gibt es einen neuen ISRC. Ändert sich die Länge nur durch Tempo oder Fade-out, ist ein neuer ISRC erst ab 10 Sekunden Unterschied fällig. Gekürzte Stille, Atmo oder gekürzter Applaus ändern nichts.
  • Mixe: Ein Mehrkanal-Mix, etwa in Dolby Atmos, bekommt einen anderen ISRC als der Stereomix aus denselben Aufnahmesessions. Verschiedene technische Kodierungen desselben Mixes behalten ihren ISRC, und auch ein automatischer Down- oder Upmix im Abspielgerät erzeugt keine neue Aufnahme.

Vergeben wird der ISRC laut Handbuch, wenn alle kreativen Arbeiten abgeschlossen sind und die Aufnahme veröffentlicht oder unverändert aufbewahrt werden soll. Ein vorläufiger Code während der Produktion ist zulässig, sollte aber nicht nach außen gehen, solange sich Mix und Metadaten noch ändern können. Das Bezugsjahr im Code ist das Jahr der Vergabe, nicht das Aufnahmejahr. Kleinbuchstaben sieht der Standard nicht vor; Systeme sollen sie vor der Prüfung in Großbuchstaben umwandeln.

Schritt 3: Zu jedem ISRC die Referenzdaten festhalten

Normgerecht ist ein ISRC laut Abschnitt 4.7 erst mit einem kleinen Satz Referenzdaten, der den Code an die Aufnahme bindet. Er gehört mindestens in die Unterlagen dessen, der den Code vergibt:

  • der ISRC selbst
  • der Hauptinterpret, so wie er auf dem Release steht
  • der Titel der Aufnahme
  • der Versionstitel, etwa „Live in Paris“ oder „Extended Mix“
  • die Dauer zwischen dem ersten und dem letzten aufgezeichneten Klang
  • die Art: Tonaufnahme oder Musikvideo
  • das Datum der ersten Veröffentlichung (P-Datum)

Das Handbuch empfiehlt, den Versionstitel getrennt vom Titel zu speichern, damit jeder Vertriebsweg beides in seiner eigenen Schreibweise zusammensetzen kann.

Schritt 4: Einen UPC oder EAN für das Release

UPC-A und EAN-13 sind Schreibweisen der GTIN von GS1. Der GTIN Management Standard ist in einem Punkt eindeutig: Jedes neue Produkt braucht eine neue GTIN. Ob zwei Ausgaben verschiedene Produkte sind, entscheidet vor allem der erste Grundsatz des Standards, nämlich ob Kundschaft oder Handelspartner sie unterscheiden sollen. Eine CD und eine Vinyl-Ausgabe desselben Albums werden getrennt bestellt und sind damit zwei Produkte mit zwei Nummern, die ISRCs der Titel bleiben dabei dieselben.

Die Nummer beruht auf einem GS1-Firmenpräfix. Laut GS1 US weist dieses Präfix den Markeninhaber aus, und direkt lizenzierte Nummern sind nur der eigenen Firma zugeordnet. Ob ein Vertrieb eigene UPCs annimmt oder selbst einen stellt, regeln dessen Bedingungen.

Schritt 5: Die ISWC über die Werkanmeldung

Die ISWC kennzeichnet laut ISWC-Stelle jedes Musikwerk eindeutig, aber keine Aufnahme, keine Noten und keine Rechteanteile. Direkt beantragen lässt sie sich nicht: ISWCs vergeben nur die zugelassenen Registrierungsstellen, und Urheber sowie Verlage wenden sich an die Verwertungsgesellschaft, der sie angehören. Für neue Werke wird die ISWC bei der Anmeldung automatisch vergeben, für bestehende Werke erst, wenn alle Urheber eindeutig identifiziert sind. Irrtümlich mehrfach vergebene ISWCs lassen sich inzwischen zusammenführen oder trennen.

Schritt 6: Den ISRC in die Dateien schreiben

Laut Handbuch soll der ISRC nach Möglichkeit mit der Aufnahme zusammen kodiert werden, etwa in MP3- und MP4-Dateien, auf CD oder im Stream. Für MP3 empfiehlt die IFPI den ID3-Tag. Im Fenster Project Info von FL Studio gibt es dafür kein Feld: Es kennt Title, Genre, Author, Info und URL, und laut Handbuch landen Genre und Autor beim Export in MP3- und WAV-Dateien. Der ISRC kommt deshalb nach dem Export in die Datei, etwa mit ffmpeg.

Welcher Tag dabei entsteht, hängt vom Schlüssel ab. Gemessen mit ffmpeg 7.1.5 an einem Testton, der mit -metadata ISRC=… in sieben Formate kodiert wurde; geprüft wurden die Tags mit ffprobe und zusätzlich die Rohbytes der Dateien:

Format mit -metadata ISRC=… Befund
MP3 ID3-Rahmen TXXX mit der Beschreibung „ISRC“ nicht der vorgesehene Rahmen: ID3v2.4 definiert dafür TSRC, und den schreibt ffmpeg nur mit -metadata TSRC=…, in ID3v2.3 wie in ID3v2.4
FLAC, Ogg Vorbis, Opus Vorbis-Kommentar ISRC richtig, das Feld ist in den Vorbis-Kommentaren genau dafür vorgesehen
M4A (AAC) nicht geschrieben erst mit -movflags use_metadata_tags, dann als QuickTime-Metadatenschlüssel
WAV RIFF-INFO-Feld ISRC irreführend: Dieses RIFF-Feld steht laut Tag-Referenz von ExifTool für „Source“; auch mit BWF-Kopf (-write_bext 1) bleibt es dabei
AIFF nicht geschrieben

Für ein MP3 mit dem richtigen Rahmen und ein FLAC mit Vorbis-Kommentar sehen die Befehle so aus, die dritte Zeile liest die Tags zur Kontrolle aus. AA6Q72000047 ist der erfundene Beispielcode aus dem ISRC-Handbuch, der nie verwendet werden soll:

ffmpeg -i master.wav -c:a libmp3lame -b:a 320k -metadata TSRC=AA6Q72000047 titel.mp3
ffmpeg -i master.wav -c:a flac -metadata ISRC=AA6Q72000047 titel.flac
ffprobe -v error -show_entries format_tags titel.mp3

Wird ein MP3 mit TXXX-Feld in FLAC umgewandelt, macht ffmpeg daraus wieder einen korrekten Vorbis-Kommentar ISRC. Für Streamingdienste zählt ohnehin vor allem die Lieferung: Die Musikbranche tauscht Metadaten laut Handbuch sehr verbreitet über die Standards von DDEX aus, und alle DDEX-Standards können an jeder Aufnahme einen ISRC führen. Ausschlaggebend ist deshalb, dass der ISRC in den Metadaten der Lieferung steht, nicht nur in der Datei.

Schritt 7: Die Codes vor dem Upload prüfen

  1. Der ISRC-, UPC/EAN- und ISWC-Prüfer nimmt alle Codes eines Release als Liste, prüft Aufbau und Prüfziffern, gleicht ISRC-Präfixe mit der Liste der IFPI ab und erkennt Schulungspräfixe wie US-S1Z, die laut IFPI nie gültig sind.
  2. Die ISRC-, ISWC- und Barcode-Abfrage zeigt, ob MusicBrainz einen ISRC bereits einer anderen Aufnahme zuordnet. Ist ein ISRC tatsächlich zwei Aufnahmen zugeteilt, bekommt nach Anhang A.13.3 eine oder beide einen neuen ISRC; Geschäftspartner werden informiert, und die ISRC-Agentur berät.
  3. Trägt eine Aufnahme versehentlich mehrere ISRCs, bestimmt der Vergebende nach Anhang A.13.2 einen als bevorzugten Code, vermerkt die übrigen intern und verwendet sie für neue Veröffentlichungen nicht mehr. Kleine Formfehler wie ein falsches Bezugsjahr bleiben laut A.13.1 bestehen, solange sie keine anderen Aufnahmen berühren.
  4. Eigene Suchen bieten die Vergabestellen selbst: ISRC Search der IFPI und das ISWC-Portal von CISAC. Auch die internationale ISRC-Datenbank enthält laut IFPI nicht zwangsläufig jede Aufnahme; ein fehlender Eintrag macht einen Code also nicht ungültig.
Lukas Wojcik

Lukas Wojcik

Systems architect and technology enthusiast specializing in scalable tracking solutions, GMP Stack (GA4 & GTM), and robust backend architectures. Advocate for clean code and privacy-first design.

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