CNIL-Empfehlung zu E-Mail-Zählpixeln: Artikel 5(3) ePrivacy, Ausnahmen und die Frist
Die Endfassung der CNIL-Empfehlung vom 14. April 2026 stellt Zählpixel in E-Mails unter Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy, und die Frageliste vom 22. Juli schließt die verbliebene Ausnahme: Wer IP-Adresse oder User-Agent erhebt, verliert sie. B2B ist eingeschlossen, die Schonfrist endete am 14. Juli.









