App Tracking Transparency nach der Kartellamts-Entscheidung: eine Abfrage statt zwei

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Das Bundeskartellamt hat sein Apple-Verfahren am 17. August 2026 beendet, vier Jahre und zwei Monate nach der Einleitung. Die meisten Berichte lasen sich wie eine Apple-Geschichte. Der Teil, der zweimal gelesen gehört, ist die dritte Zusage, und er handelt eigentlich von einer Rechenaufgabe.
Bisher musste eine App in Deutschland, die sowohl einen Werbeidentifikator als auch eine Rechtsgrundlage für die eigene Verarbeitung wollte, zweimal getrennt fragen. Das ist nicht mehr nötig. Beide Fragen dürfen sich eine Oberfläche teilen.

Was in der Entscheidung steht
Das Verfahren lief nach § 19a GWB, der Vorschrift, mit der die Behörde Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung enger führen kann. Apple wurde im April 2023 so eingestuft. Es folgten eine vorläufige Einschätzung im Februar 2025, ein Markttest im Dezember 2025 und in diesem August die verbindlichen Zusagen.
Zugesagt sind drei Dinge. Apple bringt die Einwilligungsabfragen für eigene Dienste und für fremde Apps deutlich näher zusammen. Symbole und Formulierungen, die abschrecken können, fallen weg. Und App-Anbieter bekommen mehr Spielraum, die von Apple verlangte Abfrage mit der datenschutzrechtlich verlangten zu verbinden. Die Zusagen gelten sieben Jahre, ein unabhängiger Treuhänder überwacht sie, und die Frist zur Umsetzung beträgt vier Monate ab Zustellung.
Beanstandet war das Gefälle, nicht das Tor
Diese Unterscheidung geht leicht verloren. Die Behörde hat nicht bemängelt, dass vor der Weitergabe eines Identifikators gefragt wird. Bemängelt war, dass Fremde härter gefragt wurden als Apple in eigener Sache: andere Formulierung, anderes optisches Gewicht, andere Rahmung für eine funktional gleiche Erlaubnis. Nach § 19a ist das Selbstbevorzugung, unabhängig davon, wie gut das Datenschutzargument dahinter ist.
Deshalb heißt die Abhilfe Symmetrie und nicht Abschaffung. Die Abfrage bleibt. Sie muss nur gleich aussehen, egal wer fragt.
Zwei Abfragen nacheinander multiplizieren sich
Das wirtschaftliche Gewicht der dritten Zusage kommt aus einer Eigenschaft hintereinandergeschalteter Trichter, die aufgeschrieben offensichtlich ist und in einem Bericht trotzdem gern untergeht. Eine zweite Abfrage greift nie auf die gesamte Grundmenge. Sie greift auf das, was die erste übrig gelassen hat.
bisher
App-Start
-> ATT-Abfrage Apples Wortlaut, Apples Schalter
erlauben / nicht verfolgen
-> Einwilligungsabfrage eigener Wortlaut, eigene Zwecke
annehmen / ablehnen
= zwei Entscheidungspunkte, zwei Stellen mit Abgang
kuenftig, erlaubt aber nicht verlangt
App-Start
-> eine Oberflaeche traegt beide Fragen
ATT-Erlaubnis ......... Apples Schnittstelle meldet den Stand weiter
Verarbeitungszwecke ... weiterhin als Einwilligung nach DSGVO erfasst
= ein Entscheidungspunkt, zwei festgehaltene Erlaubnisse
Mit Zahlen: Vierzig Prozent erlauben das Verfolgen, und davon nehmen drei Viertel die Verarbeitungszwecke an. Am Ende halten dreißig Prozent beide Erlaubnisse, nicht vierzig und nicht fünfundsiebzig. Die Zahl der Abfragen zu halbieren hebt diesen Wert nicht automatisch an, nimmt aber eine der beiden Stellen weg, an denen er fallen kann.
Was getrennt bleiben muss
Eine gemeinsame Oberfläche ist keine gemeinsame Erlaubnis. ATT regelt den Zugriff auf den Werbeidentifikator des Geräts. Die Einwilligung nach DSGVO regelt die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Reichweiten sind verschieden, die Folgen einer Ablehnung sind verschieden, und die Nachweise, die aufbewahrt werden müssen, sind es auch.
Ein zusammengelegter Dialog muss deshalb weiterhin zwei getrennt speicherbare Ergebnisse liefern, und die Ablehnung des einen darf nicht stillschweigend als Ablehnung des anderen gelten. Wer das baut, sollte den Einwilligungsnachweis als die schwierigere Hälfte einplanen: Eine Interaktion schreibt jetzt zwei Zustände, und ein Protokoll, das beide zu einem einzigen Ja-Nein-Wert zusammenzieht, hält keiner Prüfung stand.
Vier Monate, und was hineinpasst
Die Frist läuft gegen Apple, nicht gegen App-Anbieter, und zusammenlegen muss niemand. Es bleibt also Zeit, die Messung vorzubereiten statt des Dialogs. Zwei Dinge lohnen sich, bevor die neue Abfrage erscheint.
Das erste ist ein Ausgangswert. Wie die heutigen zweistufigen Quoten auch aussehen: Vergleichbar bleiben sie nur bis zu dem Moment, in dem sich der Ablauf ändert, und rekonstruieren lassen sie sich danach nicht. Das zweite ist ein eigenes Ereignis je Erlaubnis. Denn die interessante Frage nach der Umstellung lautet nicht, wie viele zugestimmt haben, sondern ob die beiden Erlaubnisse noch so auseinanderlaufen wie vorher. Laufen sie nicht mehr auseinander, hat der gemeinsame Dialog aus zwei Entscheidungen leise eine gemacht – bequem, aber nicht das, was in der Zusage steht.
Fragen und Antworten
Gilt die neue Möglichkeit auch außerhalb Deutschlands?
Aus der Entscheidung selbst folgt das nicht. Sie beruht auf deutschem Wettbewerbsrecht und betrifft Apps in Deutschland; ob Apple die Abfrage anderswo ebenso gestaltet, entscheidet das Unternehmen selbst. Bei einer App, die in mehreren Ländern angeboten wird, sollten die Quoten deshalb von Anfang an nach Land getrennt erfasst werden, sonst vermischt der Ausgangswert zwei verschiedene Abläufe.
Woran zeigt sich nach der Umstellung, ob der gemeinsame Dialog die Quote tatsächlich verbessert hat?
An den vier Kombinationen, nicht an einer einzelnen Zahl. Mit je einem Ereignis pro Erlaubnis lässt sich jede Entscheidung einer von vier Gruppen zuordnen:
- beide Erlaubnisse erteilt,
- nur ATT erlaubt,
- nur die Verarbeitungszwecke angenommen,
- beides abgelehnt.
Der Anteil der ersten Gruppe ist der Wert, den das Rechenbeispiel im Artikel mit dreißig Prozent beziffert. Steigt er etwa auf angenommene 36 Prozent, weil 45 Prozent ATT erlauben und davon 80 Prozent die Zwecke annehmen, hat der gemeinsame Dialog tatsächlich eine Stelle mit Abgang beseitigt.
Aufschlussreicher sind die beiden mittleren Gruppen. Schrumpfen sie nach der Umstellung fast auf null, werden beide Erlaubnisse nur noch zusammen erteilt oder gar nicht. Genau das ist der Fall, in dem aus zwei Entscheidungen leise eine geworden ist, und dann ist die höhere Quote kein Erfolg, sondern ein Hinweis auf eine Gestaltung, die die beiden Fragen nicht mehr trennt.
Was geschieht, wenn jemand ATT später in den Einstellungen des Geräts widerruft?
Dann ändert sich nur eine der beiden Erlaubnisse. Die App erfährt davon über den Wert von ATTrackingManager.trackingAuthorizationStatus, der sich bei jedem Start abfragen lässt, während die Einwilligung in die Verarbeitungszwecke bestehen bleibt, bis sie eigens widerrufen wird. Ein Einwilligungsnachweis, der beide Zustände getrennt führt, bildet das ohne Umbau ab; einer mit einem einzigen Ja-Nein-Wert kann es nicht.
Ein Kommentar
Nachtrag: Apple hat am 16. September 2026 angekündigt, was aus den Zusagen gegenüber den Wettbewerbsbehörden folgt: Ab iOS und iPadOS 27.2 gibt es in der EU eine alternative Fassung der ATT-Abfrage des Systems. Für Apps, die in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien vertrieben werden, steht nur noch diese Fassung zur Verfügung; die Regel reicht damit über Deutschland hinaus. Wann eine App um Erlaubnis fragen muss, bleibt unverändert, und einen Termin für 27.2 nennt Apple nicht. Quelle: Updates to App Tracking Transparency in the European Union.