Release-Metadaten 2026: ISRC, UPC/EAN und ISWC vergeben, in Dateien schreiben und prüfen – Schritt für Schritt

Management Summary
Kennungen für Musikveröffentlichungen bezeichnen verschiedene Ebenen: ISRC steht für eine bestimmte Aufnahme, UPC oder EAN für ein Veröffentlichungsprodukt und ISWC für das zugrunde liegende Musikwerk. Diese Trennung hilft Vertrieben und Katalogen, Singles, Alben und neue Fassungen richtig zuzuordnen. Eine unveränderte Aufnahme behält den ISRC auch auf einem Album oder beim Vertriebswechsel. Passende Begleitdaten bleiben wesentlich: Ein formal korrekter Code beweist weder eine echte Vergabe noch Musikrechte.
Inhalt
- Drei Kennungen für drei Ebenen
- 1. Einen ISRC zuweisen und dokumentieren
- 2. Wann eine neue Fassung einen neuen ISRC braucht
- 3. Die Begleitdaten festhalten
- 4. Produktcode für Single, Album und Ausgabe
- 5. ISWC für das Musikwerk
- 6. ISRC in Audiodateien speichern
- 7. Prüfen, was die Ergebnisse wirklich belegen
- Fragen und Antworten
- Quellen und Einzelheiten
Eine Aufnahme kann zuerst als Single und später auf einem Album erscheinen. Der ISRC bleibt bei derselben Aufnahme gleich, während das Album einen eigenen Produktcode erhält. Die ISWC kennzeichnet wiederum das zugrunde liegende Musikwerk. Diese drei Ebenen zu trennen verhindert Verwechslungen bei der Veröffentlichung.
Codes ergänzen Titel, Interpret und Versionsangaben. Ein korrekt aufgebauter Code beweist weder eine echte Vergabe noch die Rechte an der Musik. Diese Anleitung erklärt Vergabe, Dateifelder und Prüfung. Das FFmpeg-Verhalten wurde am 25. Oktober 2026 mit neu erzeugten Testtönen nachgeprüft.

Drei Kennungen für drei Ebenen
| Code | Kennzeichnet | Beispiel |
|---|---|---|
| ISRC | Eine bestimmte Tonaufnahme oder ein Musikvideo | Dieselbe Single-Aufnahme später auf einem Album |
| GTIN / UPC / EAN | Ein Veröffentlichungsprodukt oder eine Ausgabe | Getrennte Nummern für CD und Vinyl |
| ISWC | Das zugrunde liegende Musikwerk | Verschiedene Aufnahmen desselben unveränderten Werks |
Eine neue Einspielung desselben Liedes benötigt einen eigenen ISRC. Bleibt das Musikwerk unverändert, kann die Zuordnung zur gleichen ISWC bestehen bleiben. Eine Bearbeitung des Werks ist gesondert zu prüfen. Umgekehrt kann dieselbe Aufnahme auf mehreren Releases erscheinen und dabei denselben ISRC behalten.
1. Einen ISRC zuweisen und dokumentieren
Die zuständige ISRC-Agentur teilt ein Präfix zu, also die ersten fünf Zeichen. Dafür ist beispielsweise in Deutschland der BVMI, in Österreich die LSG, in der Schweiz IFPI Switzerland und in Polen ZPAV zuständig. Innerhalb des zugeteilten Nummernbereichs weist der Rechteinhaber oder ein berechtigter langfristiger Exklusivlizenznehmer den Aufnahmen vollständige Codes zu.
Ein ISRC besteht aus Präfix, zweistelligem Bezugsjahr und fünfstelliger Laufnummer. Das Bezugsjahr bezeichnet das Vergabejahr, nicht das Aufnahmejahr. Eine fortlaufende Laufnummer wird empfohlen; entscheidend ist, dass innerhalb desselben Präfixes und Bezugsjahres kein vollständiger ISRC doppelt entsteht. Ein selbst gewähltes Präfix ist nicht zulässig.
Ohne eigenes Präfix kann ein beauftragter ISRC-Manager die Vergabe übernehmen, etwa ein entsprechend eingerichteter Vertrieb. Die zugewiesenen Codes müssen dem Rechteinhaber mitgeteilt werden und bei weiteren Lieferungen erhalten bleiben. Ein Empfänger einer Aufnahme vergibt nicht allein wegen des Empfangs einen neuen Code. Bestehende ISRCs sind vor einer Neuvergabe zu prüfen.
Der ISRC wird nach Abschluss der kreativen Arbeit zugewiesen. Für die Lieferung werden nur die zwölf Zeichen verwendet; der Vorsatz „ISRC“ und die Bindestriche dienen der lesbaren Darstellung. Kleinbuchstaben können vor der Prüfung in Großbuchstaben umgewandelt werden. Der Handbuchcode AA6Q72000047 ist nur ein erfundenes Beispiel und kein Code für eine echte Veröffentlichung.
2. Wann eine neue Fassung einen neuen ISRC braucht
Eine neue Einspielung oder ein eigener Mix ist von einer bloß technisch anders gespeicherten Datei zu unterscheiden. Das ISRC-Handbuch enthält dafür folgende Regeln:
- Technische Bearbeitung: Eine durchgehend gleiche Pegel-, EQ- oder Kompressionseinstellung, Entrauschen oder Samplerate-Wandlung begründen für sich keinen neuen ISRC. Ein kreativ verändertes Remaster kann dagegen einen neuen Code benötigen.
- Teile hinzufügen oder entfernen: Zusätzliche oder entfernte Strophen und Refrains erfordern einen neuen ISRC.
- Nur Tempo oder Ausblendung ändern: Ohne wesentliche kreative Änderung bleibt der Code bei weniger als zehn Sekunden Längenunterschied erhalten. Ab genau zehn Sekunden sieht Anhang A.10.2 einen neuen Code vor.
- Nur Stille, Atmo oder Applaus ändern: Besteht der Eingriff ausschließlich aus Teilen ohne kreativen Beitrag, entsteht dadurch kein neuer ISRC. Die Zehn-Sekunden-Regel ist keine allgemeine Regel für jedes Kürzen.
- Stereo und Mehrkanal: Ein eigener Mehrkanalmix erhält einen anderen ISRC als der Stereomix. Eine automatische Kanalumrechnung im Abspielgerät und verschiedene Dateikodierungen desselben Mixes erzeugen dagegen keine neue Aufnahme.
„Remaster“ oder „Extended Mix“ im Dateinamen entscheidet die Frage nicht allein. Maßgeblich ist die tatsächliche Änderung. Bei unklaren Fällen hilft die zuständige ISRC-Agentur bei der Einordnung.
3. Die Begleitdaten festhalten
Zum ISRC gehört eine dokumentierte Beschreibung der Aufnahme. Mindestens werden Code, Hauptinterpret, Aufnahmetitel, Versionstitel, Dauer, Art der Aufnahme und erste Veröffentlichung festgehalten. Zur Art gehört die Unterscheidung zwischen Tonaufnahme und Musikvideo. Die Dauer bezieht sich auf den aufgenommenen Inhalt, nicht auf beliebig angehängte Stille.
Ein getrenntes Feld für „Live in Paris“ oder „Extended Mix“ erleichtert die Lieferung an Dienste mit unterschiedlichen Schreibregeln. Das Handbuch nennt in Abschnitt 4.7 das Jahr und in Anhang E das Datum der ersten Veröffentlichung. Eine genau dokumentierte Erstveröffentlichung vermeidet spätere Verwechslungen.
4. Produktcode für Single, Album und Ausgabe
GTIN ist die Produktnummer im GS1-System. GTIN-12 und GTIN-13 werden häufig als UPC-A- beziehungsweise EAN-13-Barcodes dargestellt. Eine vorangestellte Null erlaubt die entsprechende 13-stellige Darstellung einer GTIN-12; dadurch entsteht keine neue Produktidentität. Die letzte Ziffer ist eine berechnete Prüfziffer.
Eine CD und eine getrennt bestellbare Vinyl-Ausgabe sind verschiedene Produkte und benötigen unterschiedliche GTINs. Die ISRCs unveränderter Aufnahmen bleiben dabei gleich. Auch ein Album ist gegenüber einer zuvor veröffentlichten Single ein eigenes Produkt.
Ein GS1-Firmenpräfix ermöglicht mehrere eigene Nummern. Daneben gibt es je nach GS1-Stelle Einzelangebote, etwa einzelne GTINs bei GS1 US. Ein Vertrieb kann ebenfalls einen Produktcode bereitstellen. Ob ein bestehender Code beim Vertriebswechsel übernommen werden kann, muss mit dem neuen Vertrieb geklärt werden; eine neue Nummer ist nicht allein wegen des Umzugs technisch nötig.
5. ISWC für das Musikwerk
Die ISWC besteht aus T, neun Ziffern und einer Prüfziffer. Zuständig sind autorisierte Registrierungsstellen. Üblicherweise erfolgt die Vergabe im Rahmen der Werkanmeldung über die zuständige Verwertungsgesellschaft. Alle beteiligten Urheber müssen eindeutig identifiziert sein; das gilt auch für neue Werke.
Berechtigte Verlage können über ihre Gesellschaft Zugang zum ISWC Allocation Service erhalten. Ohne direkte Beziehung zu einer Registrierungsstelle kann die zentrale ISWC-Stelle weiterhelfen. Ein Code lässt sich nicht eigenmächtig vergeben. Die ISWC nennt weder Eigentumsanteile noch eine bestimmte Audiodatei.
6. ISRC in Audiodateien speichern
Die Metadaten einer Datei sind zusätzliche Textfelder neben dem Audiosignal. Das Project-Info-Fenster von FL Studio bietet laut Dokumentation kein eigenes ISRC-Feld. Nach dem Export kann ein geeignetes Werkzeug den Code ergänzen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Feldname, sondern auch der Speicherort, den das empfangende Programm ausliest.
Die folgende Tabelle gilt für die getesteten Befehle mit FFmpeg 7.1.5. Ein kurzer künstlicher Testton wurde in sieben Formate geschrieben, ergänzt um Varianten für ID3v2.3, M4A-Metadaten und BWF. Die Kontrolle erfolgte mit ffprobe sowie bei MP3 und WAV durch direktes Lesen der Metadatenblöcke.
FFmpeg wandelt Audiodateien um; ffprobe zeigt gespeicherte Eigenschaften an. Ein ID3-Rahmen ist ein beschrifteter Metadatenblock in einer MP3-Datei. Format-Tags gehören zur gesamten Datei, Stream-Tags zu einem enthaltenen Audiodatenstrom. BWF ist eine WAV-Variante mit zusätzlichen Rundfunk-Metadaten.
| Format und Option | Beobachtetes Ergebnis |
|---|---|
| MP3: -metadata ISRC=… | Allgemeines TXXX-Textfeld mit dem Namen ISRC |
| MP3: -metadata TSRC=… | Vorgesehener TSRC-Rahmen; für ID3v2.3 und v2.4 bestätigt |
| FLAC: -metadata ISRC=… | ISRC in Vorbis-Kommentaren; ffprobe zeigt Format-Tags |
| Ogg Vorbis / Opus: -metadata ISRC=… | ISRC in Kommentaren; ffprobe zeigt Stream-Tags |
| M4A / AAC: -metadata ISRC=… | Kein ISRC in der getesteten Standardausgabe |
| M4A mit -movflags use_metadata_tags | Eigener Metadaten-Schlüssel ISRC; Unterstützung beim Empfänger bleibt gesondert zu prüfen |
| WAV, auch mit -write_bext 1 | ISRC in RIFF INFO; dort bedeutet der Feldname Source, nicht Aufnahme-Kennung |
| AIFF: -metadata ISRC=… | Kein ISRC in der getesteten Standardausgabe |
Die Befehle erzeugen neue Dateien aus einem WAV-Master. -n verhindert das Überschreiben vorhandener Ausgabedateien. Der Beispielcode bleibt ausschließlich für Tests bestimmt. Für eine Veröffentlichung muss der tatsächlich zugewiesene ISRC eingesetzt werden.
ffmpeg -n -i master.wav -c:a libmp3lame -q:a 2 -metadata TSRC=AA6Q72000047 test-release.mp3
ffmpeg -n -i master.wav -c:a flac -metadata ISRC=AA6Q72000047 test-release.flac
ffprobe -v error -show_entries format_tags:stream_tags -of json test-release.mp3
ffprobe -v error -show_entries format_tags:stream_tags -of json test-release.flac
ffprobe zeigt bei MP3 den Schlüssel TSRC. Ein allgemeines Textfeld namens ISRC kann denselben Wert anzeigen, obwohl ein anderes Programm ausschließlich den vorgesehenen TSRC-Rahmen liest. Die Dateiprüfung ersetzt deshalb nicht den Abgleich mit den Vorgaben des Vertriebs.
Auch korrekt eingebettete Tags ersetzen nicht die Metadaten der eigentlichen Lieferung. Der Vertrieb benötigt den richtigen Code im Formular oder im vereinbarten Datenaustausch, etwa per DDEX-Nachricht mit strukturierten Angaben zur Veröffentlichung und den Aufnahmen. Ein Feld in der Datei allein garantiert keine Übernahme in den Katalog.
7. Prüfen, was die Ergebnisse wirklich belegen
- Der Code-Prüfer kontrolliert den Aufbau und bei GTIN und ISWC die Prüfziffer. Ein Ergebnis „gültig“ bestätigt keine Vergabe.
- Die MusicBrainz-Abfrage zeigt Datenbankeinträge der Community zu einem Code. Mehrere Einträge sind ein Anlass zur Prüfung, kein Beweis für einen Vergabefehler.
- Offizielle ISRC-Suche
- Offizielle ISWC-Suche
Ein Datenbanktreffer ist ein Hinweis auf eine gespeicherte Zuordnung. Ein fehlender Treffer beweist keine ungültige Vergabe; auch offizielle Datenbanken können unvollständig sein. MusicBrainz ist zudem eine gemeinschaftlich gepflegte Datenbank und kann fehlerhafte Einträge enthalten. Eine angebliche Doppelvergabe muss anhand der Vergabeunterlagen geklärt werden.
Bei einem tatsächlich doppelt verwendeten ISRC beschreibt Anhang A.13.3 die Korrektur für eine oder beide Aufnahmen. Bei mehreren ISRCs für dieselbe Aufnahme wird ein bevorzugter Code festgelegt; die übrigen Codes bleiben dokumentiert. Geschäftspartner müssen über die Korrektur informiert werden. Kleine Vergabefehler werden nicht ohne Prüfung durch einen neuen Code ersetzt.
Fragen und Antworten
Ändert ein Vertriebswechsel den ISRC?
Für eine unveränderte Aufnahme bleibt der ISRC erhalten, auch wenn der bisherige Vertrieb den Code zugewiesen hat. Vor dem Wechsel gehören alle Codes und Begleitdaten in eine gemeinsame Liste. Die Übernahme des Produktcodes wird separat geklärt. Ein unverändertes Musikwerk erhält durch den Vertriebswechsel keine neue ISWC.
Warum genügt eine richtige Prüfziffer nicht?
Die Prüfziffer erkennt bestimmte Eingabefehler. Eine erfundene Nummer kann trotzdem mathematisch korrekt sein. Die Prüfung bestätigt weder die Vergabe noch die Zuordnung zum richtigen Produkt oder Werk. Ein ISRC hat ohnehin keine Prüfziffer.
Braucht die Albumfassung einer Single neue Codes?
Das Album benötigt einen eigenen Produktcode. Die unveränderte Aufnahme behält den ISRC der Single. Bei einem anderen Mix oder einer bearbeiteten Fassung gelten die Regeln aus Schritt 2. Eine gleichbleibende ISWC setzt voraus, dass weiterhin dasselbe Musikwerk gemeint ist.
Quellen und Einzelheiten
- ISRC Handbook, 2021
- IFPI: ISRC FAQ
- IFPI: ISRC validation
- IFPI: valid prefix characters
- ISWC: structure and purpose
- ISWC: assignment
- GS1: GTIN Management Standard
- GS1 US: Company Prefix
- GS1: check-digit calculation
- ID3v2.4: frame specification
- Xiph: Vorbis comments
- ExifTool: RIFF tags
- Image-Line: Project Info
- GS1 US: individual GTIN
- ExifTool: RIFF source code